Die LHG fordert die Einführung von Wiederholungsklausuren bzw. zwei Klausurterminen im Semester (einen frühen und eine späteren Klausurtermin). In Zeiten der Covid-Pandemie aber auch zukünftig ist es wegen vermehrter Krankheitsfälle und psychischer Belastungen geboten mehrere Termine in Klausurenphasen anzubieten. Zudem können immer wieder unvorhergesehene Zwischenfälle eintreten, die es erforderlich machen einen späteren Termin einer Prüfung wahrzunehmen. Da in manchen Fächern, z.B. Politikwissenschaft oder Jura, viele Klausuren nur alle zwei Semester angeboten werden sind hier weitere Klausurtermine und Wiederholungsklausuren besonders notwendig.

Ein Jahr auf eine neue Klausur zu warten, weil man sich z.B. krankheitsbedingt nicht ausreichend auf die letzte vorbereiten konnte, ist für viele Studierende eine belastende Situation, die man verhindern sollte. Zudem sollte die Unflexibilität der Universität nicht zu Lasten der Studierende gehen. Ein weiteres Semester an der Uni zu verweilen, weil man eine Klausur veverpasst hat, und sowohl die Wohnheimskosten als auch den Semesterbeitrag weiter zu zahlen, ist eine hohe finanzielle Belastung, die Studierenden nicht zugemutet werden sollte! Durch mehrere Klausurtermine und Wiederholungsklausuren macht man das Studium für viele Menschen stressfreier und effizienter.