Als Liberale Hochschulgruppen begrüßen wir die Entscheidung der Universität die Abmeldefrist von Klausuren auf 48h vor der Prüfung zu verkürzen. Doch auch nach der Corona-Pandemie, die einer der Hauptgründe war für die Einführung dieser Frist, fordern wir diese beizubehalten: dieser Schritt nach vorne, sollte nicht wieder rückgängig gemacht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die zweitägige Abmeldefrist für Klausuren und Arbeiten in den Fachbereichen, in denen sie noch gilt, beibehalten und in allen anderen Fachbereichen wieder eingeführt wird. Nicht nur hat sie den Zeitraum zwischen Prüfungsanmeldung und Abmeldung verlängert, sondern auch den Studierenden die Möglichkeit gegeben flexibler auf sich ändernde Umstände zu reagieren. Nicht erst seit Corona gab es viele Gründe eine Prüfung spontan absagen zu müssen. Sei es ein Unfall oder Zwischenfall in der Familie, eine Trennung oder psychische Belastungen – all diese Dinge können eine kurzfristige Abmeldung von einer Prüfung notwendig machen.

Als Liberale Hochschulgruppen finden wir, dass diese zusätzliche Freiheit und Flexibilität, die Studierenden ermöglicht wurde nicht mit der Corona-Pandemie enden sollte. Die 48h-Abmeldefrist fängt Unsicherheiten, Unannehmlichkeiten und unvorhersehbare Zwischenfälle auf, die vorher vielen Studierenden Steine in den Weg gelegt haben auf dem Weg zu einer erfolgreichen Prüfungsphase. Nicht zuletzt deswegen wollen wir die 48h-Abmeldefrist dauerhaft, auch ohne Corona-Pandemien, beibehalten. Für mehr Freiheit und Flexibilität für alle Studierenden in ihrer Prüfungsphase.