Konzeption der autonomen Referate

Die autonomen Frauen-, Schwulen-, Eltern-, Behinderten- und Ausländerreferat setzen sich für die Belange von Gruppen ein, die als besonders benachteiligt oder diskriminiert gelten. Wir halten eine Interessenvertretung für Minderheiten grundsätzlich für sinnvoll und erkennen den wichtigen Beitrag der autonomen Referate für ihre jeweilige Zielgruppe an. Auch die Idee, dass der vom Studierendenparlament gewählte AStA grundsätzlich keine politische Kontrolle über die autonomen Referate ausübt, ist richtig.

Überhaupt nicht sinnvoll finden wir allerdings die vollständige Aushebelung des wichtigen Prinzips „Checks and Balances“ durch den extrem weitreichenden Autonomiestatus. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übt die Verfasste Studierendenschaft Staatsgewalt aus und muss ihre Organe so konzipieren, dass Geldverschwendung und Machtmissbrauch in jedem Fall und unabhängig von der personellen Besetzung der Ämter wirksam verhindert wird. Sich blind darauf zu verlassen, dass die gewählten Referenten ihr Amt professionell und im Interesse ihrer Vollversammlung ausüben werden, reicht nicht.

Allgemeine Haushaltsposten, die autonomen Referaten generell mehrere zigtausend Euro im Jahr ohne nähere Beschreibung und Rechenschaftspflichtigkeit zuweisen, sind für die Finanzierung ungeeignet. Es müssen generelle Kriterien entwickelt werden, welche Anschaffungen autonome Referate grundsätzlich tätigen können und wie die Zweckdienlichkeit gegenüber dem Arbeitsbereich für Finanzen nachgewiesen werden soll. Die zum Teil sehr großzügige Finanzierung muss insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden, um den tatsächlichen Bedarf der Referate zu ermitteln und die zugewiesenen Finanzmittel mit der tatsächlich entfalteten Aktivität in Einklang zu bringen.

Wahlen

Die Beteiligung an den Wahlen zu den autonomen Referaten war in der Vergangenheit teilweise sehr gering. Oft findet kein richtiger Wahlkampf statt und die Referenten stehen von vornherein fest.

Der AStA muss sicherstellen, dass die entsprechende Zielgruppe von der Möglichkeit der Wahl und einer Kandidatur erfährt. Dazu müssen die Vollversammlungen und Wahlen stärker beworben werden.

Diskriminierung und Entwürdigung an der Wahlurne, wie z.B. das Verlangen einer eidesstattlichen Versicherung, dass man wirklich schwul oder behindert ist, muss enden. Im Zweifel muss in Kauf genommen werden, dass Wähler die festgelegten Kriterien nicht erfüllen, statt Hemmschwellen durch indiskrete Fragen und die Anfertigung von (datenschutzrechtlich fragwürdigen) Listen aufzubauen.

Frauenbibliothek

Die Frauenbibliothek des autonomen Frauenreferats ist nicht für Männer zugänglich, obwohl sie ihre Mittel aus dem allgemeinen Semesterbeitrag bezieht. Eine sinnvolle Begründung für diese Diskriminierung gibt es nicht. Die Gefahr, dass Frauen in der Frauenbibliothek von Männern angegriffen und belästigt werden, ist an den Haaren herbeigezogen. Vielmehr scheint der eigentlich Grund zu sein, dass veraltete Feindbilder gepflegt werden und die Personen um das autonome Frauenreferat die Frauenbibliothek nutzen wollen, um unter sich zu bleiben. In dieses Bild passt, dass die Bibliothek kaum beschildert ist, so gut wie nicht beworben wird und auch die meisten Studentinnen noch nie von ihr gehört haben. Wir fordern die Öffnung der Frauenbibliothek für alle Menschen auf dem Campus und die Überprüfung der großzügigen Finanzierung der Einrichtung im Verhältnis zu ihrem Mehrwert für die Verfasste Studierendenschaft. Zumindest aber muss im Philosophicum durch Beschilderung deutlich auf die Existenz der Bibliothek aufmerksam gemacht werden, damit mehr Studentinnen von dem Angebot profitieren können, das sie jedes Semester bezahlen müssen.